Accessibility Statement
Corinna Müller - T · RAUM STUDIO
Raiffeisenstr. 7, 97209 Veitshöchheim · Deutschland
E-Mail: cori@traum-studio.com
Website: www.traum-studio.com
1. Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.traum-studio.com.
Ich bin bemüht, meine Website im Einklang mit den Bestimmungen des § 12a BGG
(Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV
2.0) möglichst barrierefrei zugänglich zu machen.
2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit der BITV 2.0 vereinbar. Ich arbeite fortlaufend daran, die Barrierefreiheit
weiter zu verbessern.
Nicht barrierefreie Inhalte (derzeit):
- Einige Bilder und Grafiken enthalten noch keine vollständigen Alternativtexte.
- Eingebundene Google-Dienste (z. B. Google Maps, Fonts, Analytics) sind technisch nicht vollständig
barrierefrei.
- Farbkontraste werden aktuell überprüft und ggf. angepasst.
- PDF-Dateien und eingebettete Medien (z. B. Videos) sind ggf. nicht vollständig zugänglich.
3. Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 8. Oktober 2025 erstellt. Die Bewertung erfolgte durch eigene Prüfung und
Nutzung automatisierter Tests (z. B. WAVE Accessibility Tool, Lighthouse).
4. Feedback und Kontakt
Ich freue mich über Ihre Hinweise zur Verbesserung der Barrierefreiheit meiner Website.
Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Informationen in einer nicht barrierefreien Form benötigen, kontaktieren Sie mich bitte unter:
E-Mail: cori@traum-studio.com
Telefon: +49 177 4313130
5. Durchsetzungsverfahren
Falls Sie der Ansicht sind, dass Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit nicht zufriedenstellend beantwortet wurde,
können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden:
Schlichtungsstelle BGG
bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
E-Mail: schlichtungsstelle@bgb-schlichtungsstelle.de
Website: www.schlichtungsstelle-bgg.de
6. Stand der Erklärung
Stand dieser Erklärung: Oktober 2025
Diese Erklärung ist als freiwillige Selbstverpflichtung formuliert.